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Deutsch: Zusatzzeichen 1026-36: Landwirtschaftlicher Verkehr frei. Maße der hier gezeigten Version in mm: 450x600; eine weitere Größe (315x420 mm) ist möglich. Die Lichtkantenbreite beträgt hier 10 mm, die Randbreite 15 mm. Das Zeichen wurde in dieser Form 1992 eingeführt.
Datum
29. Oktober 2017 (Hochladedatum)
Quelle
Novelle der Straßenverkehrs-Ordnung 1992, Verkehrsblatt, DIN-Normen
Urheber
erstes Hochladen einer Datei durch Andreas 06; nach den Vorgaben 2017 interpretiert und digital umgesetzt durch Mediatus
Dieses Werk gilt gemäß dem deutschenUrheberrecht als gemeinfrei, weil es Teil der Statute, Verordnung oder ein gesetzlicher Erlass (Amtliches Werk) ist, das durch eine deutsche Behörde bzw. durch ein deutsches Gericht veröffentlicht wurde (§ 5 Abs.1 UrhG).
Diese Abbildung eines Verkehrszeichens ist gemeinfrei, da es Teil des deutschen Verkehrszeichenkatalogs (VzKat), der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO), der Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung (BOStrab) oder eines anderen Gesetzes, einer Verordnung oder einer amtlichen Veröffentlichung ist, die unter anderem im Verkehrsblatt bekannt gemacht wurde (§ 5 Abs. 1 UrhG).