Datei:Zeichen 261 - Verbot für kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern, StVO 1988.svg

Aus Bglwiki - Das Wiki für das Berchtesgadener Land
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Originaldatei(SVG-Datei, Basisgröße: 601 × 601 Pixel, Dateigröße: 8 KB)

Diese Datei stammt aus Wikimedia Commons und kann von anderen Projekten verwendet werden. Die Beschreibung von deren Dateibeschreibungsseite wird unten angezeigt.

Beschreibung

Beschreibung
Deutsch: Zeichen 261: Verbot für kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern. Das Zeichen wurde mit den Richtlinien für die Anordnung von verkehrsregelnden Maßnahmen für den Transport gefährlicher Güter auf Straßen vom 9. Dezember 1987 amtlich und am 31. Dezember 1987 im Verkehrsblatt, Heft 24, 1987 veröffentlicht.
English: Sign No. 261 – no motor vehicles transporting dangerous goods
Datum 29. Juli 2006 (Hochladedatum)
Quelle Image taken from the de:Straßenverkehrs-Ordnung (German Road Regulations) as published by the de:Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (German Federal Ministry of Traffic, Building and Housing) at [1]
Urheber
English: vectorized by
Andreas 06 sowie Mediatus (nach den amtlichen Vorgaben digital umgesetzt)
SVG‑Erstellung
InfoField
 
Der SVG-Code ist valide.
 
Dieses Zeichen wurde mit Inkscape erstellt.

Lizenz

Public domain Dieses Werk gilt gemäß dem deutschen Urheberrecht als gemeinfrei, weil es Teil der Statute, Verordnung oder ein gesetzlicher Erlass (Amtliches Werk) ist, das durch eine deutsche Behörde bzw. durch ein deutsches Gericht veröffentlicht wurde (§ 5 Abs.1 UrhG).

dansk  Deutsch  English  español  Esperanto  français  italiano  Malti  Nederlands  polski  sicilianu  suomi  svenska  Tiếng Việt  македонски  русский  українська  বাংলা  日本語  中文(简体)  中文(繁體)  العربية  +/−

Public domain Diese Abbildung eines Verkehrszeichens ist gemeinfrei, da es Teil des deutschen Verkehrszeichenkatalogs (VzKat), der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO), der Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung (BOStrab) oder eines anderen Gesetzes, einer Verordnung oder einer amtlichen Veröffentlichung ist, die unter anderem im Verkehrsblatt bekannt gemacht wurde (§ 5 Abs. 1 UrhG).

Deutsch | English | français | македонски | Nederlands | русский | +/−

Kurzbeschreibungen

Ergänze eine einzeilige Erklärung, was diese Datei darstellt.

In dieser Datei abgebildete Objekte

Motiv

Dateiversionen

Klicke auf einen Zeitpunkt, um diese Version zu laden.

Version vomVorschaubildMaßeBenutzerKommentar
aktuell19:16, 23. Aug. 2017Vorschaubild der Version vom 19:16, 23. Aug. 2017601 × 601 (8 KB)wikimediacommons>Mediatusgef.

Die folgenden 2 Seiten verwenden diese Datei: