Bergulme bei Eham

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Bergulme und Feldahorn
Bergulme und Feldahorn (dahinter das geplante Gewerbegebiet)

Die Bergulme bei Eham ist ein großer Baum an der Kreisstraße BGL 2 bei Eham in der Stadt Freilassing. Gemeinsam mit dem daneben stehenden Feldahorn bilden sie einen markanten Wegpunkt.

Lage

Die beiden Bäume stehen südwestlich von Eham zwischen dem Eichetwald und Salzburghofen an der Kreisstraße BGL 2 (Laufener Straße). Sie markieren hier eine kleine Straßenkreuzung, an der ein Feldweg von der Vinzentiusstraße einmündet und eine kleine Verbindungsstraße nach Eham und zum Anwesen 138a abzweigt. Weiters führt hier auch der Erholungsweg für die Seele vorbei.

Beschreibung

Bergulme

47°51′17″N 12°58′36″O

Etwa einen Meter vom Straßenrand entfernt erhebt sich die rund 200 Jahre alte Bergulme. Sie ist etwa 18 Meter groß und besitzt einen Stammumfang von 3,55 Metern (Stand: August 2024). In einer Höhe von gut drei Metern beginnt sich der Stamm in mehrere dicke Äste aufzuspalten. Diese teilen sich ihrerseits in viele weitere Äste und bilden so eine weitverzweigte, lockere Krone.

Der Zustand des Baums ist äußerst vital.

Feldahorn

47°51′18″N 12°58′34″O

25 Meter von der Bergulme in Richtung Surheim entfernt, steht mit einem Alter von ca. 170 Jahren der etwas jüngere Feldahorn. Er weist eine Höhe von rund 11 Metern und einen Stammumfang von etwa 2,90 Metern auf. Der Stamm teilt sich bereits knapp über dem Boden in zwei Hauptstämme auf, die sich kurz darauf weiter in insgesamt sechs Stammteile verzweigen. Die eigentliche Verästelung setzt erst in einer Höhe von rund drei Metern ein. Sie bildet dann aber eine rundliche dichte Baumkrone.

Wie die Bergulme, so ist auch der Feldahorn sehr vital.

Naturdenkmal und mögliche Fällung

Im Jahre 2022 beantragte der Bund Naturschutz bei der Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt Berchtesgadener Land eine Unterschutzstellung der beiden Bäume.[1] Als Begründung führte der Bund an, dass die Bergulme die letzte in der Region ist, die nicht dem Ulmensterben zum Opfer fiel.[2] Etwa zeitgleich beantragte der Bund auch noch die Schützung zweier Winterlinden bei Eham. Während die Ausweisung der Winterlinden als Naturdenkmäler relativ zügig geschah, erfolgte die Ausweisung der Bergulme und des Feldahorns bis heute nicht.

Hintergrund für die Nichtausweisung ist das bereits 2019 und erneut 2023 geplante „Gewerbegebiet Eham I“ mit einer Fläche von 3,2 Hektar östlich der Ehamer Verbindungsstraße. Für die Anbindung des Gebiets an die BGL 2 ist ein Kreisverkehr vorgesehen, der die jetzige Kreuzung ersetzen soll. Diesem Kreisverkehr stehen jedoch die beiden Bäume im Weg.[3][2] Trotz der Seltenheit und hohen Wertigkeit der Ulme, beschloss der Freilassinger Stadtrat auf seiner Sitzung vom 23. Juli 2024 die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Fällung des Baums. Als Alternative zur Fällung prüft die Stadt lapidar eine Verpflanzung.[4] Inwieweit dies bei so einem alten Baum überhaupt möglich ist, ist unklar.

Einzelnachweise