Fußgängerzone (Bad Reichenhall)
Die Bad Reichenhaller Fußgängerzone umfasst die folgenden Straßen:
- Ägidiplatz
- Bahnhofstraße zwischen Luitpoldstraße und Frühlingstraße
- Jahngasse
- die halbe Kurstraße
- Ludwigstraße
- einen Großteil der Poststraße
- Rathausplatz
- kurzer Teil der Salzburger Straße
- Schachtstraße
- die halbe Spitalgasse
- Turnergasse
In der Satzung der Stadt sind außerdem noch der Gartenweg und der Adolf-Bühler-Weg als Teil der Fußgängerzone aufgelistet. Diese sind jedoch nicht als solche ausgeschildert. Außerdem die Friedrich-Ebert-Allee von der Wittelsbacherstraße entlang der Sparkasse bis zur Bahnhofstraße. In der amtlichen Karte trägt dieses Stück jedoch den Namen Bahnhofstraße.
Geschichte
In den Bereichen Ludwigstraße und Bahnhofstraße wurden die Straße 1974/1975 zur heutigen Fußgängerzone ausgebaut, drei Jahre später folgte der Bereich Kurstraße.
Im Jahr 2001 wurde mit der Sanierung der Fußgängerzone begonnen. Die ersten beiden Bauabschnitte betrafen die Ludwigstraße ab der Schachtstraße bis zur Salzburger Straße. Die Salzburger Straße bis zur Kurstraße war der dritte Abschnitt; dabei kam auch der zweite Stadtbach hinzu. Als vierter und vorläufig letzter Bauabschnitt wurde 2005 die Kurstraße erneuert.
Den weiteren Ausbau unterbrach der Stadtrat 2006 wegen des Mozartjahres.[1] Inzwischen gab es auch Bedenken über die Kosten. Im Juli 2006 stellten die Grünen bereits einen Antrag, den nächsten Bauabschnitt Ludwigstraße (Unterer Lindenplatz-Schachtstraße) zu stoppen, der jedoch keine Mehrheit fand. Nach weiteren Überlegungen wie einer überdachten Fußgängerzone, wurden weitere Sanierungen auf unbestimmte Zeit ausgesetzt.
Bei den Sanierungen im Bereich des Kaiserplatzes 2013 sollte der gepflasterte Zebrastreifen durch einen normalen mit Asphalt und Farbmarkierung ersetzt werden. Nachdem ein Streifen für Stromleitungen entfernt war, wurden die alten Pflastersteine wieder eingesetzt.
Fahrräder
Das Radfahren ist in einem Teil der Fußgängerzone erlaubt. Die Bahnhofstraße wurde erst 2007 freigegeben[2].
Ausgenommen davon sind:
- Ägidiplatz
- Jahngasse
- Ludwigstraße
- Turnergasse